Südamerikaflug: Papiere und Dokumente
Reisen in Südamerika ist sicherlich einfacher, als die meisten Travel-Rookies annehmen. Wer meint, dass Südamerika die 3. Welt ist, der hat zuweilen nicht Unrecht. Dennoch unterscheiden sich die südamerikanischen Großstädte und hier vor allem die Geschäftszentren kaum von einer mitteleuropäischen Metropole. Städte wie Buenos Aires, Santiago de Chile oder Montevideo empfangen ihre Gäste mit einer fortschrittlichen Infrastruktur. Allerdings ist in Südamerika, von Lateinamerika wollen wir gar nicht erst reden, die Einreise und der Aufenthalt nicht gleich Einreise und Aufenthalt. Jedes Land verlangt zwar im Grunde die gleichen Einreisepapiere, aber es gibt immer wieder Unterschiede im Detail. Eher deckungsgleich hingegen sind die Ansprüche, die von den verschiedenen Airlines an die Passagiere gestellt werden, in Hinsicht auf die notwendigen Papiere und Dokumente für einen Südamerika Flug.
Die Dokumente für eine Flugreise nach Südamerika
Unabhängig von der jeweiligen Fluglinie, mit der ein südamerikanisches Land aus Deutschland angeflogen wird, gilt es mit den kompletten Dokumenten am Check-in Gate der entsprechenden Luftfahrtlinie zu erscheinen. Dabei gilt zuerst einmal rechtzeitig bzw. pünktlich anzutreten. Früher galten 2 Stunden vor Abflug als angemessen. Heute können es bis zu 3 Stunden sein. Diese Erfahrung haben Südamerika-Reisende, die auf die Chile-Brasilien-Airline LATAM zurückgegriffen haben, wohl schon gemacht. Ansonsten werden in Deutschland zuweilen der Personalausweis (in Südamerika interessiert diesen niemanden), der Reisepass und natürlich das Flugticket beim Einchecken verlangt. Wichtig dabei ist, dass die Dokumente vollständig und vor allem AKTUELL sind. Jeder sollte dazu auf den von den Airlines zugewiesenen Webseiten ein paar Tage vor dem Abflug checken wie aktuell der Stand des gebuchten Fluges ist. Ist man noch auf der Liste? Wurde der Flug gecancelt? Stehen Unwetter, Stürme, Vulkanausbrüche, Eis, Schnee etc. an? Vielen Problemen beim Abflug kann jeder vorbeugen, wenn gewisse Situationen realistisch antizipiert werden.
Dazu gilt es die Fluginformationen im Auge zu behalten. Genauere Daten zum Höchstgepäck sollten beim Packen beachtet werden. Das erspart Stress später am Eincheck-Gate. Auch was das Handgepäck anbelangt, gibt es von Airline zu Airline immer wieder Unterschiede zu beobachten. Während die eine zusätzliche Laptop-Tasche zum eigentlichen Handgepäck erlaubt, ist dies bei anderen nicht möglich.
Ausweise, ärztliche Atteste und Dokumente für Schwangere und Behinderte beim Einchecken
Besondere Vorteile aber auch Einschränkungen genießen Kinder, die ohne Erwachsenenbegleitung fliegen, Behinderte und Schwangere. An den mitzuführenden Basis-Papieren ändert das allerdings nichts. Außer, dass Minderjährige eine entsprechende Genehmigung mitführen müssen. Sollten Haustiere mitgenommen werden auf einen Südamerikaflug, müssen die entsprechenden Impfbescheinigungen spätestens bei der Einreise in einem Land vorgelegt werden. Schwangere Frauen, die sich zwischen der 28. und der 35. Schwangerschaftswoche befinden und einen Flug gebucht haben, müssen bei fast allen Airlines ärztliche Genehmigung präsentieren. Ist die Schwangerschaft weiter vorangeschritten, lehnen alle Fluglinien einen Transport in der Regel ab. Auch für Behinderte gelten Sonderregelungen. Diese richten sich jedoch nach dem individuellen Grad der Behinderung. Je nach geistiger oder körperlicher Behinderung werden ärztliche Atteste, Bescheinigungen etc. von dem jeweiligen Passagier gefordert.
Aufenthaltsgenehmigung und Einreisepapiere in südamerikanische Länder
Weitaus differenzierter werden die jeweiligen Einreiseprozesse, Aufenthaltsgenehmigungen und Aufenthaltsverlängerungen in den einzelnen Ländern gehandhabt. Während Reisende mit einem deutschen Pass in keinem südamerikanischen Land ein Visum benötigen, sofern sie nur 3 Monate im Land bleiben möchten, kann das für Bürger aus anderen Ländern schon wieder ganz anders aussehen.
Ohne Visum bis zu 3 Monaten für Deutsche ist die Einreise möglich in:
- Argentinien
- Bolivien
- Ecuador
- Uruguay
- Chile
- Kolumbien
- Brasilien
- Peru
Auch was die Verlängerung des Aufenthalts anbelangt, gibt es gewaltige Unterschiede. In Uruguay zum Beispiel genügt es nach 3 Monaten einen kleinen Ausflug nach Argentinien oder Brasilien zu unternehmen. Zwei Nachbarländer, die meist nur 200 km von den wichtigsten Uruguay-Reisezielen entfernt liegen. Einmal kurz über die Grenze, Stempel in den Reisepass rein und weitere 3 Monate sind gewährleistet. Die Regelung in Brasilien ist in dieser Hinsicht weitaus komplizierter.
Führerschein und Reiseversicherung in südamerikanischen Ländern
Ähnliches gilt für das Fahren von gemieteten oder gekauften Autos. Nur 3 Monate gelten in den meisten Südamerika-Ländern die deutschen Führerscheine. Danach müssen diese in einigen Ländern in die landeseigene Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Für Pauschalreise-Urlauber oder Kreuzfahrer trifft dies allerdings nicht zu. Sie können u. a. mit ihrem normalen EU-Führerschein bis zu 3 Monaten im jweiligen Land fahren oder auch die südamerikanischen Grenzen mit einem Wagen überschreiten. Allerdings gibt es so gut wie keine Autoverleiher vor Ort, die dies mit ihren Fahrzeugen erlauben. Das heißt im Klartext: In jedem Land muss ein neues Mietfahrzeug gemietet werden. Ein internationaler Führerschein kann ganz hilfreich sein, muss aber in den meisten Ländern beim Autovermieter nicht vorgelegt werden.
Letztendlich soll noch auf die Wichtigkeit einer entsprechenden Reise- oder/und Auslandskrankenversicherung hingewiesen sein. Denn wer aus seiner eigenen Tasche nur einen unkomplizierter Armbruch zahlen muss, kann als Deutscher von den ortsansässigen Ärzten ganz schön zu Kasse gebeten werden.
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