Wo erfahre ich alles über das Reiserecht und die Kemptener Reisemängeltabelle
Das deutsche Gesetz ist eines der kompliziertesten und dichtesten Gesetzeswerke in der ganzen Welt, und wer sich schon allein einmal mit dem BGB etwas genauer auseinandersetzten durfte, weiss was gemeint ist. Nicht weniger kompliziert aber nicht ganz so umfangreich ist das deutsche Reiserecht.
Es muss ja nicht jeder gleich Anwalt in diesem Fachbereich sein, um zu wissen, wie man sich in der jeweiligen Situation korrekt zu verhalten hat. Doch mit einigen Vorkenntnissen lässt sich schon einiges zu den eigenen Gunsten in die Wege leiten. Vieles “Wissen” unter den Reisenden beruht zumeist auf dem Hören-Sagen oder Stammtisch Weisheiten.
Nimmt man zu Beispiel den Fall des Ungeziefers in einem Hotel, so werden die meisten mit Sicherheit behaupten, dass diese ein Grund für eine Preisminderung oder gar Rückerstattung des Reisepreises sind. Doch dem ist nicht so. Kakerlacken bedeuten keinen Grund den Reisepreis zu mindern, zumindest, wenn man sich in den Tropen befindet und die sich die Menge der Tiere in Grenzen hält. Sollten die Tierchen allerdings zahlenmässig ausser Kontrolle geraten, ist eine Preissenkung durchaus möglich. Die Frage stellt sich dann wiederum: Ab wann ist das der Fall? Also wie man erkennen kann, verhält es sich nicht ganz so einfach mit dem Reiserecht.
Wo kann man jetzt aber auf eigene Faust mehr über das Reiserecht erfahren, ohne gleich ein Studium absolvieren zu müssen. Empfehlenswert ist da die Seite fuehrich.de. Dort erfährt man dann auch mehr über die der Kemptener Reisemängeltabelle.
Schreibe einen Kommentar