Mehr als 1.134,71 Euro kann man in Europa von keiner Fluggesellschaft im Falle eines Abhandenkommens des Gepäcks nicht einfordern. Der Europäische Gerichtshof hat laut einem Bericht der Presseagentur dpa damit die Klage eines Passgieres der Fluggesellschaft “Clickair”, ein Unternehmen der Billig-Airline Vueling, zurückgewiesen.

Der Passagiere forderte für den Verlust seines Gepäckstückes die Summe von 3 200 Euro. Angeblich hat der Inhalt des Gepäckstückes einen Wert von 2 700 Euo zzgl der Anwaltskosten von 500 Euro. Nach EU-Recht gelte für die Haftung eines Luftfahrtunternehmens gegenüber Fluggästen und für deren Gepäck das internationale Übereinkommen von Montreal, betonten die EU-Richter. Ein Ausnahme gilt nur wenn der Betrag vorher festgelegt und ein entsprechender Aufschlag bezahlt wurde.
Dieser Fall wird nach Ansichten von Experten als Präsedenzfall für die Zukunft angesehen.

 

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